Zeitraum: Freitag bis Sonntags
Preis: 180,- €
zzgl. Unterkunft
Seit Juli 2013 ist der Sachkundenachweis für „neue“ Hundehalter in Niedersachsen Pflicht. Der Sachkundenachweis dient dabei als eine Art Hundeführerschein, der durch eine Prüfung erworben werden kann. Diese besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil, die beide von unserem Hundeprofi Juliane Raab abgenommen werden. Frau Raab ist von den zuständigen Behörden als Prüferin anerkannt und somit gilt der Sachkundenachweis für ganz Niedersachsen, da die Prüfungen landesweit einheitlich sind.
In dem praktischen Teil der Prüfung werden bestimmte Situationen nachgestellt, in denen der Hundehalter seine Sachkunde nachweisen soll und auf bestimmte Szenarien richtig anwenden muss. Der praktische Teil muss nicht mit dem eigenen Hund absolviert werden, da sich die Prüfung auf den – eventuell zukünftigen – Hundehalter bezieht. In dem Kurs wird genau auf diesen praktischen Prüfungsteil hingearbeitet, so dass Sie optimal vorbereitet in die Prüfung gehen werden.
Die theoretische Prüfung sieht multiple choice Aufgaben vor. Dabei werden die Themen Ausbildung, Angst, Agression, Erziehung, Fortpflanzung, Gesundeheit, Haltung, Kommunikation, Pflege und Recht des Hundes angesprochen. In der Theorieeinheit des Kurses werden diese Themen angesprochen und diskutiert.
Durch den Sachkundenachweis zeigt der Hundehalter seine Fähigkeit einen Hund einzuschätzen. Dadurch kann er gefährliche Situationen erkennen und dementsprechend vorausschauend Handeln. Denn wenn der Halter seinen Hund kontrollieren kann, kann er dadurch Unfälle besser verhindern. Dies kommt Allen zugute: Es werden Belästigungen und Risiken für andere Personen verhindert und die Unfallgefahr für den eigenen Hund gesenkt. Damit können dann auch Herrchen und Frauchen glücklich sein. Um dies zu erreichen empfehlen wir einen begleitenden Kurs zum Hundeführerschein hier in Land Kamerun.
Das Niedersächsische Hundegesetz (NHundG) schreibt in § 3 den Erwerb des Sachkundenachweis vor. Das Ziel des Gesetzes ist es zum einen den Tierschutz für Hunde zu erhöhen, da Halter mit Sachkunde auch vernüftig mit den Tieren umgehen können, und zum anderen Beißattaken und Übergriffe auf andere Personen zu vermeiden. Weiter schreibt das Gesetz eine Chippflicht für Hunde sowie den Eintrag in ein Zentralregister vor. Den Eintrag können Sie unter www.hunderegister-nds.de machen.
Ausgenommen vom Hundeführerschein sind Personen, die schon über ausreichend Sachkunde verfügen, wie langjährige Hundehalter ohne Vorfälle, Tierärzte, Diensthundeführer o.ä. Sollten Sie sich aber auch als langjähriger Hundehalter nicht sicher sein, ob Sie über genügend Kenntnisse im Umgang mit dem Lebewesen Hund verfügen, ist es ratsam den Sachkundenachweis trotzdem zu machen. Denn: Wissen macht nichts!
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen zu Thema Hundeführerschein für Niedersachsen, melden Sie sich direkt bei Hundetrainerin Juliane Raab unter www.5pfoten.de